Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand Mai 2026

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und Simon Micheler, KI ALPIN (im Folgenden „KI ALPIN“ oder „Auftragnehmer“). Sie gelten insbesondere für Beratungs- und Schulungsleistungen sowie für die Erstellung individueller KI- und Softwarelösungen.

1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Folgeaufträgen nicht ausdrücklich auf sie hingewiesen wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von KI ALPIN ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.

1.4. Weicht der mit dem Auftraggeber geschlossene Einzelvertrag von diesen AGB ab, gehen die Bestimmungen des Einzelvertrages vor.

2. Vertragsabschluss

2.1. Angebote und Kostenvoranschläge von KI ALPIN sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich.

2.2. Der Vertrag kommt zustande, sobald KI ALPIN eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt oder mit der Leistungserbringung beginnt. Grundlage ist das jeweilige Angebot in Verbindung mit der Auftragsbestätigung.

2.3. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

3. Leistungsumfang

3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem im Einzelfall geschlossenen Vertrag bzw. der Leistungsbeschreibung. KI ALPIN erbringt die Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

3.2. Beratung und Schulung. Beratungs-, Workshop- und Schulungsleistungen werden weisungsfrei und in eigener Verantwortung erbracht. KI ALPIN ist berechtigt, sich zur Erfüllung qualifizierter Dritter zu bedienen; ein direktes Vertragsverhältnis zwischen diesen Dritten und dem Auftraggeber entsteht dadurch nicht.

3.3. Individuelle Entwicklung. Bei individuell erstellter Software und KI-Lösungen ist der Leistungsumfang durch eine Leistungsbeschreibung bestimmt. Die Lieferung umfasst die vereinbarten Arbeitsergebnisse samt der zu ihrer Nutzung erforderlichen Dokumentation. Geringfügige Mängel, die aus der Natur der Softwareentwicklung nicht vollständig auszuschließen sind, gelten nicht als wesentlich. Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, übernimmt KI ALPIN keine Gewähr dafür, dass die Software ununterbrochen und fehlerfrei läuft oder mit beliebigen Systemen des Auftraggebers zusammenwirkt.

3.4. Fremde Komponenten. Werden Standardsoftware, Modelle oder Dienste Dritter eingebunden, gelten ergänzend deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Für solche Komponenten ist die Gewähr und Haftung von KI ALPIN ausgeschlossen; KI ALPIN tritt allfällige Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Anbieter an den Auftraggeber ab.

3.5. KI ALPIN ist berechtigt, vereinbarte Leistungen zu ändern oder zu verbessern, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist oder aus gesetzlichen Gründen notwendig wird.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber stellt KI ALPIN alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Systeme und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und benennt eine Ansprechperson.

4.2. Der Auftraggeber führt vereinbarte Zwischenabnahmen, etwa von Entwürfen oder Zwischenergebnissen, zeitgerecht durch.

4.3. Mehraufwände, die auf unvollständige Informationen, nicht verfügbare Systeme oder verspätete Mitwirkung zurückgehen, werden zu den jeweils gültigen Stundensätzen gesondert verrechnet; vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

5. Honorar und Zahlung

5.1. Umfang, Dauer und Honorar werden individuell vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich angefallener Barauslagen, Spesen und Reisekosten.

5.2. KI ALPIN ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Teilrechnungen zu legen und angemessene Anzahlungen zu verlangen.

5.3. Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. KI ALPIN ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln; der Auftraggeber stimmt dem zu.

5.4. Bei Zahlungsverzug ist KI ALPIN berechtigt, weitere Leistungen bis zur Zahlung auszusetzen und angemessene Verzugszinsen sowie die Kosten zweckentsprechender Einbringungsmaßnahmen zu verrechnen.

6. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

6.1. Die Urheber- und sonstigen Schutzrechte an den von KI ALPIN geschaffenen Werken, insbesondere an Konzepten, Analysen, Berichten, Quellcode und Dokumentation, verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei KI ALPIN.

6.2. Nach vollständiger Bezahlung räumt KI ALPIN dem Auftraggeber das für den vereinbarten Zweck erforderliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den individuell erstellten Arbeitsergebnissen ein. Eine darüber hinausgehende Verwertung, Vervielfältigung oder Weitergabe bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

6.3. Allgemein verwendbares Know-how, Methoden und wiederverwendbare Bausteine, die KI ALPIN unabhängig vom konkreten Auftrag einsetzt oder entwickelt, verbleiben uneingeschränkt bei KI ALPIN.

7. Gewährleistung

7.1. KI ALPIN behebt nachweislich vorliegende Mängel an den erbrachten Leistungen im Wege der Nachbesserung. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, verdeckte Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich und nachvollziehbar zu rügen.

7.2. Die Gewährleistung beschränkt sich bei Software auf reproduzierbare Mängel. Ausgenommen sind Mängel durch unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Änderungen des Auftraggebers oder Dritter sowie durch ungeeignete Betriebsumgebungen.

7.3. Gewährleistungsansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, zwölf Monate ab Leistungserbringung. Die Beweislast für das Vorliegen des Mangels zum Übergabezeitpunkt trägt der Auftraggeber.

8. Haftung

8.1. KI ALPIN haftet, ausgenommen für Personenschäden, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für entgangenen Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbrechung und sonstige mittelbare oder Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Eine allfällige Haftung ist der Höhe nach mit dem jeweiligen Auftragswert begrenzt.

8.3. Für die inhaltliche Richtigkeit und Eignung von Ergebnissen, die durch KI-Systeme erzeugt werden, wird keine Gewähr übernommen. Die Prüfung und finale Entscheidung über deren Verwendung obliegt dem Auftraggeber.

8.4. Schadenersatzansprüche sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Fristen gerichtlich geltend zu machen.

9. Geheimhaltung und Datenschutz

9.1. KI ALPIN verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihm bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen des Auftraggebers. Diese Pflicht besteht auch nach Ende des Vertragsverhältnisses fort. Beigezogene Dritte werden entsprechend verpflichtet.

9.2. KI ALPIN verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, DSG) und der jeweiligen Zweckbestimmung. Näheres regelt die Datenschutzerklärung. Erforderlichenfalls wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen.

10. Referenz

Der Auftraggeber gestattet KI ALPIN, die Geschäftsbeziehung nach Vereinbarung mit Namen und Logo als Referenz zu nennen. Der Auftraggeber kann diese Gestattung jederzeit schriftlich widerrufen.

11. Dauer und Beendigung

11.1. Der Vertrag endet grundsätzlich mit Abschluss des vereinbarten Projekts.

11.2. Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist auflösen, insbesondere bei wesentlicher Vertragsverletzung oder bei Zahlungsverzug nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

11.3. Unterbleibt die Ausführung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, behält KI ALPIN den Anspruch auf das vereinbarte Honorar abzüglich ersparter Aufwendungen.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Änderungen dieses Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.

12.2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

12.3. Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz von KI ALPIN. Für Streitigkeiten ist das am Sitz von KI ALPIN sachlich zuständige Gericht zuständig, soweit dem keine zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen entgegenstehen.